Ja. Der Camcorder ist in der Tschechischen Republik, SK, PL und anderen europäischen Ländern erlaubt. Die Aufzeichnung sollte jedoch nur für private Zwecke oder zur Klärung eines Verkehrsunfalls oder einer Straftat mit der Polizei oder eines Vergehens bei den zuständigen Behörden oder Gerichten verwendet werden. Aufzeichnungen, insbesondere Nummernschilder und Gesicht, sollten nicht im Internet, z. B. in sozialen Netzwerken von YouTube oder Facebook veröffentlicht werden.
Ist es gesetzlich erlaubt, eine Autokamera zu verwenden? Drucken
Geändert am: Mi, 22 Nov, 2017 um 1:51 NACHMITTAGS
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